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Vorab:
Kurz nach dem jüngsten Desaster
der Stromausfälle in USA/Kanada und wenige Tage vor dem zweiten Jahrestag des
11. September übertreffen sich Berliner Politiker mit Vorschlägen zum umsteuern
hinein in Risiken der Energiepolitik.
Obwohl der Schutz der
Atomkraftwerke und Zwischenlager vor Terror-Anschlägen der neuen Art völlig
ungelöst ist, wird der Wiedereinstieg in diese Risikotechnik gefordert.
Obwohl wir entsprechend den
Klima-Änderungsrisiken in den letzten Jahren immer wieder Erwärmungen erleben,
fordert im besonders warmen Sommer 03 ein Superminister das finanzielle
Ausbremsen der erneuerbaren Energie zu Gunsten des Klimakillers Kohle.
Wegbereiter um nicht zu sagen
Mitverursacher dieser falschen Trends sind die Spitzenvertreter der Verbände
der erneuerbaren Energie und anderer umweltschonender Technik (z.B. BHKW), die
sich wie Krämerseelen auf Mindestvergütungen fixiert haben. Aber die
Verdeutlichung und Ausräumung der strukturellen Diskriminierung der dezentralen
Energiebedarfsdeckung wurde mit dem Pokern um Pfennigvergütungssätze sträflich
vernachlässigt. Mit den Träumen großer Wasserkraftwerke und riesiger Windparks
im Meer haben sie abgehoben von der Interessenlage der Bürger und Wähler, die
eigentlich über ihre Meinungsbildung das Klima für erneuerbare Energie bereitet
haben.
Obwohl es seit Jahren wegweisende
Ansätze zu neuen Strukturen gibt, die in der Fachpresse (Neue Energie
8/99,Seite 76/77) dargestellt wurden,
folgten die Politiker und Funktionäre der Scheinargumentation der fossil-atomar
orientierten Energiewirtschaft und deren Ideologie.
Das Modell Bad Zwesten bietet Besonderheiten für die aktuelle
Energiediskussion:
a) Die dezentrale Bedarfsdeckung bietet Vorteile im
Vergleich zu dem USA/Kanada-Stromausfall auf der Basis von Leitungsengpässen zu
den Großkraftwerken. Das zufällig eingetretene Desaster in Amerika hat
schlaglichtartig die landesweite Terrorempfindlichkeit des Energiesystems in
Deutschland verdeutlicht. Prompt folgte die offizielle Gesundbeterei, als ob
Vorsatz trotz des 11.9.01 in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen werden
müsse.
Zu bevorzugen sind dezentrale
Strukturen, die die Versorgungssicherheit bezüglich technischen und terroristischen
Risiken erhöhen.
b) Während andernorts die
Befreiung von der Ökosteuer in der Gerichts-Hirarchie widersprüchlich
entschieden wird (Finanzgerichte Düsseldorf und Thüringen in 2003) und
letztlich weiterhin offen ist, wurde die im Modell Bad Zwesten unter dem alten
Energierecht hier geschaffene Regelung nach Einführung der Ökosteuer unstreitig
vom Zollamt freigestellt.
c) Der Anteil der lokalen
Bedarfsdeckung geht nicht in die Kostenüberwälzung des EEG ein und die
Belastung der vielen Kleinverbraucher mit den unsinnigen EVU-Aufschlägen
wird gedämpft.
Damit entfällt auch die
Möglichkeit der Stimmungsmache, wie sie vom Regionalversorger EAM im benachbarten Versorgungsgebiet betrieben
wird. Dort wurde zu einer Zeit als
regierungsseitig die EEG-Mehrkosten mit durchschnittlich 0,18 ct/kWh
beziffert wurden, Preiserhöhungen für Kleinverbraucher vorgenommen und
bezüglich des EEG-Anteils mit 1,2 ct/kWh beziffert. Die so irreführend
konfrontierten Kleinverbraucher sind auch Wähler.
d) Die Möglichkeit der Herausnahme
der Eigenbedarfsdeckung aus der Kostenüberwälzung nimmt bei unterschiedlichen
Veränderungen zu:
(1) bei
Anstieg der allgemeinen Strompreise
(2) mit
jedem Jahr der Degressionswirkung des bisherigen EEG
(3) nach
Ablauf der zwanzigjährigen Garantiepreiszeit des bisherigen EEG
(4) im Falle verkürzter Garantiepreiszeiten
von 20 auf 15 oder 10 Jahre, wie sie von Trittin und Clement in die
Diskussion gebracht wurden.
Bei breiter Anwendung würde das „Modell
Bad Zwesten“ die angebliche Kostenüberwälzungslawine drastisch abschmelzen.
e) Die Herausnahme der lokalen
Bedarfsdeckung aus der Kostenüberwälzung hält die Mittel für diejenige
Techniken (PV) und Standorte (Meer) verfügbar, die auch bei Beseitigung der
Diskriminierung gestützt werden müssen.
f) Es ist doch eigenartig, dass im
Verkehrsbereich ein aufwendiges Mautsystem zur Durchsetzung der
Transportkostenabgaben für notwendig erkannt und durchgesetzt wird, während im
Stromnetz-Transport umgekehrt gehandelt wird.
Auf der höchsten Straßennetzebene
wird nach Entfernung abgerechnet, aber gleichzeitig werden im
Stromnetz-Transport mit entfernungsunabhängigen Stromnetzkosten die
Großkraftwerke subventioniert.
Jedem Laien leuchtet ein, dass die
Investitionskosten, die Unterhaltung und die Energieverluste mit der Leitungslänge
zunehmen, aber der Bundestag hat das entgegengesetzte Prinzip der
Verbändevereinbarung gar als "gute fachliche Praxis" abgesegnet und
damit eine Diskriminierung dezentraler Erzeugung umweltschonender Energie
(erneuerbare Energie und Kraft-Wärme-Kopplung) beschlossen.
Im Modell Bad Zwesten - und
bundesweit nur hier - wird die Stromnetznutzung entfernungsabhängig abgerechnet
und die in den Verbändevereinbarungen enthaltenen Diskriminierungen gelockert.
e) Selbstverständlich wird bei
Erdbeeren und verderblichem Gemüse der Marktpreis dynamisch gebildet, um die
fehlende Lagerfähigkeit auszugleichen. Elektrizität ist überhaupt nicht
lagerfähig, aber trotzdem wird der Kleinverbraucher von dynamischer
Preisbildung ausgeschlossen, obwohl das Stromnetz die ideale Basis der
zeitgleichen Mengenanpassung über automatische Preisänderungen bietet. Die
automatische Wegschaltung von Kühlgeräten und akzeptablen Wärmeerzeugern sowie
die Zuschaltung von privater Kraft-Wärme-Kopplung bietet bessere
Regelungsreserven als die diesen Sommer angedrohte stundenweise Abschaltung von
Stadtteilen. Mit solchen Drohungen können jedoch die Wortführer der
fossil/atomaren Energiewirtschaft die Kleinverbraucher und Wähler auf die angebliche
Notwendigkeit von Großkraftwerken einstimmen.
Wenn die Verbände der erneuerbaren
Energie sich nicht nur auf Mindestvergütungen konzentrieren würden, sondern
offensiv die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Beseitigung von verdeckten
Diskriminierungen durchsetzen würden, könnte in vielen Städten und Gemeinden die
Deckung des Bedarfs mit umweltschonendem Strom kostengünstiger sein als mit
Egalstrom aus Clement-Kohle und Merkel-Atomenergie. Das käme beim
Klein-Verbraucher, dessen große Zahl die Wähler sind, gut an und würde die
Akzeptanz der Ökoenergie erhöhen.
Im Modell Bad Zwesten war die
dynamische Preisveränderung bisher zwar nicht realisierbar, aber es wurden
Zeitzonen unterschiedlicher Stromwertigkeit gebildet, innerhalb derer
Einspeise- und Entnahmepreis für die Mitglieder der Energiegemeinschaften
jeweils gleich sind.
Vielleicht gelingt es zukünftig in
vielen Städten und Gemeinden, dass bei windigem Wetter die Waschmaschine mit
Eigenwindstrom kostengünstig betrieben werden kann, zumal die Wäsche bei Wind
auch besser trocknet.
f) Trotz Verankerung des Schutzes
der natürlichen Lebensgrundlagen im Grundgesetz und viel politischem Gerede
über Nachhaltigkeit werden die Kommunen
bundesrechtlich noch immer gezwungen, die Konzessionsabgabe für
Stromverschwendung (sprich Massenverbrauch) niedriger zu gestalten als für
Kleinverbraucher.
Im „Modell Bad Zwesten“ wurde eine
Schlechterstellung der umweltschonenden Energiebedarfsdeckung gegenüber der
Energieverschwendung vermieden.
Viel besser wäre es, wenn der Bund
es den Kommunen freistellen würde, die Höhe der Konzessionsabgabe für Egalstrom
selbst zu bestimmen. Das entspräche der Zielrichtung des „Modell Bad Zwesten“
und würde die eigenverantwortliche Stärkung der kommunalen Finanzen mit den
Zielen des Klimaschutzes verknüpfen.
g) Kein Normalverdiener kann es
sich leisten, alle Mahlzeiten der Familienmitglieder im Restaurant einzunehmen.
Jeder Bürger versteht den Vorteil der Wertschöpfung innerhalb des Haushaltes
für die Familiekasse. Ebenso hält die
Wertschöpfung der Stromerzeugung innerhalb der Gemeinde das Geld im Ort.
Gemeinschaftsanlagen ermöglichen wirtschaftlichere Stromerzeugung als
Einzelanlagen in jedem Haushalt.
Im Modell Bad Zwesten war die Zahl
der Erzeugergemeinschaften bisher zwar begrenzt, aber vielleicht dürfen in
Zukunft mehr Energiegemeinschaften nach diesem Modell gebildet werden. Kaum
vorstellbar, wenn die Bundesregierung den Mut hätte, die
Investitionsbereitschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen durch allgemeine
Anwendung des „Modell Bad Zwesten“ zu entfesseln.
h) Die Regierung Kohl hatte 1998
beim neuen Energierecht die Verhandlung des Netzzuganges den Beteiligten
überlassen.
Das war ein vernünftiger Ansatz,
denn im Kellerwalddorf Zwesten hatte die Gemeinde schon ab 1992 die Interessen
der Bürger gebündelt und mit dem Energieversorger die Netznutzung des
Modell Bad Zwesten ausgehandelt. Damals argumentierten noch viele Vertreter der
Energiewirtschaft mit unlösbaren Problemen der sog. Durchleitung. Die
Verhandlungen waren schwierig und dauerten länger als die Zustimmung der
Landesregierung zu der damals ebenfalls beantragten Anerkennung als Bad. Beide Bemühungen hatten Erfolg.
Aber auf Bundesebene wurden nach dem neuen Energierecht die Grundzüge der Verbändevereinbarung unter Ausschluss der Kleinverbraucher festgelegt. Deshalb sind sie für Kleinverbraucher und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch diskriminierend.
Würde das Modell Bad Zwesten
weiter entwickelt und bundesweit angewendet, gäbe es ein Energiesparwunder mit
vielen Arbeitsplätzen. Beispielsweise könnte ohne die Großkraftwerke vermieden
werden, dass viel mehr Energie als Abwärme in Flüssen und Kühltürmen vernichtet
wird, als alle deutschen Wohnungen zur Heizung benötigen.
Stattdessen wird jeder Häuslebauer
mit einer Flut von Energiesparvorschriften überzogen, aber die fossilen
Energiewirtschaftler bewirken beim Kanzler, dass Clement deren Technologie und
Ideologie vertritt.
i) Beim Energietag 2003 am 12.9.03 von 10.00 bis 16.30 wird die Weiterentwicklung des „Modell Bad Zwesten“ erörtert.
Evtl. Rückfragen an:
Dipl.-Ing.
Ernst Träbing
34596
Bad Zwesten, Niederurff, Mühlenweg 3,
Tel.: 06693/581 Fax: 06693/8748